«Es war ein schönes Gefühl, wieder Blickkontakt mit den Menschen zu haben, sie herzlich zu begrüssen, wenn auch auf Distanz», schwärmt die Stäfner Pfarrerin Diana Trinkner, die am Pfingstwochenende den ersten Gottesdienst nach der Corona-Pause hielt. Obwohl die Schutzbestimmungen – allen voran Distanz- und Hygienevorschriften – der Normalität noch immer im Weg stehen, ist für sie klar: Gottesdienst sei mehr als Verkündigung. «Die Gemeinschaft und der Kirchenraum sind ebenso wichtig.
Seit Pfingsten erwacht das kirchliche Leben wieder
Sonntagsgottesdienste, Taufen, Konfirmationen und Beerdigungen sind wieder möglich. Die meisten kirchlichen Veranstaltungen dürfen stattfinden. Allerdings mit Einschränkungen.
Keine Gottesdienst-Pflicht
Seit Ende Mai sind Versammlungen von über 30 Personen und somit Gottesdienste erlaubt. Flächendeckend sollen sie im Kanton ab dem 14. Juni, dem ersten Wochenende nach Trinitatis, wieder stattfinden.Eine Pflicht bestehe aber nicht, sagt Nicolas Mori, Kommunikationschef der Zürcher Landeskirche, auf Anfrage. «Es ist den Kirchgemeinden möglich, schrittweise zu physischen Gottesdiensten zurückzukehren und teilweise bei den bereits aufgegleisten Online-Gottesdiensten zu bleiben.»
Taufen, Trauungen, Konfirmatio-nen und Beerdigungen ohne Einschränkungen bezüglich der Teilnehmerzahl sind seit dem 6. Juni wieder möglich. Auf dieses Datum hin hat der Bundesrat Versammlungen von über 300 Personen zugelassen. Trotz der Freude über die Lockerungen herrscht bei den Kirchgemeinden zurzeit eine gewisse Verunsicherung, was jetzt erlaubt ist. Insbesondere das Sing-Verbot im Gottesdienst stosse teils auf Unverständnis, sagt Mori. Wegen möglicher Aerosole in der Luft bleibt es vorerst bestehen. Auch das Abendmahl ist weiterhin untersagt. Erstmals soll es am Eidgenössischen Buss- und Bettag am 20. September wieder gefeiert werden.
Und wie ist es mit dem übrigen kirchlichen Angebot, beispielsweise dem Mittagstisch oder dem Senioren-Ausflug? Eigentlich sind nun alle kirchlichen Veranstaltungen wieder möglich – sofern die vom BAG vorgeschriebenen Schutzbestimmungen eingehalten werden können. Bei Konsumationen gilt eine Registrierungspflicht.
Seit dieser Woche findet der kirchliche Unterricht wieder statt. Lager sind unter Einhaltung der Schutzmassnahmen möglich. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Das Elki-Singen ist noch nicht erlaubt, «weil es zur Vermischung der Generationen führt», sagt Mori. Eine Übersicht bieten Weisungen und Empfehlungen des Kirchenrats, die mit den Schutzkonzepten des Bundes auf der Website der Zürcher Landeskirche aufgeschaltet sind.
Wie Pflanzen ohne Wasser
Ebenfalls wieder zulässig ist Seelsorge mit physischer Anwesenheit in kirchlichen Amtsräumen oder auf Wunsch auch besuchsweise unter Einhaltung der Schutzmassnahmen. Darüber ist die Pfarrerin Diana Trinkner besonders froh. Während des Lockdowns musste Trinkner drei Menschen beerdigen, die im hohen Alter starben und an Demenz litten. Sie lebten in einem Heim und konnten nicht verstehen, warum sie ihre Liebsten plötzlich nicht mehr sehen durften. Wie Pflanzen ohne Wasser seien sie in kürzester Zeit eingegangen. Das sei tragisch. Für die Pfarrerin ist klar: «Seelsorge über Zoom ist schlicht unmöglich.»