Es wird eine grosse Kiste. Wenn ab dem 29. März am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg die Klage der Klimaseniorinnen aus der Schweiz verhandelt wird, dürfte das wegweisende Wirkung haben auf viele ähnliche Fälle in der Zukunft – zumindest, wenn die Klägerinnen Erfolg haben. Die Klage wurde vom Gerichtshof als dringlich eingestuft und wird öffentlich vor der Grossen Kammer – das heisst vor allen Richterinnen und Richtern – verhandelt.
Staat soll Schutzpflichten wahrnehmen
In erster Linie fordern die Klägerinnen eine unabhängige gerichtliche Überprüfung der Klimapolitik. Ihr Ziel sei es, «dass der Staat seine Schutzpflichten uns gegenüber wieder wahrnimmt und ein Klimaziel verfolgt, das der Anforderung genügt, eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern», sagt die Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen, Rosmarie Wydler-Wälti.
Konkret fordern die Klimaseniorinnen umfassendere, auf dieses Ziel angepasste Massnahmen und eine bessere Umsetzung der beschlossenen Massnahmen. Denn aus ihrer Sicht erfüllt der Bund seine Schutzpflichten gegenüber den Grundrechtsträgerinnen ungenügend.