Parlament vertagt Entscheid zu Kirchensteuern

Kirchenpolitik

Der Grosse Rat des Kantons Bern will von der Regierung mehr Daten, bevor er entscheidet, ob die Kirchensteuer für juristische Personen abgeschafft werden soll.

Am 29. März wählen die Bernerinnen und Berner eine neue Kantonsregierung und ein neues Parlament. Der nahende Wahltermin dürfte dazu beigetragen haben, dass in der Frühjahrssession im Berner Rathaus ein Grundsatzentscheid vertagt worden ist: Es ging um die Frage, ob Unternehmen im Kanton Bern künftig noch Kirchensteuern bezahlen müssen.

Mit deutlicher Mehrheit aus bürgerlichen und Mitte-Parteien schickte das Parlament das Geschäft zurück an die Regierung. Sie soll in mehreren Varianten darlegen, welche finanziellen Folgen es für die Arbeit der Landeskirchen hätte, wenn Unternehmen keine Kirchensteuern mehr bezahlen müssten.

Grundsatzentscheid nötig

Aus Sicht der zuständigen Regierungsrätin Evi Allemann (SP) hat dies die Regierung mit dem vorliegenden Bericht bereits ausgeführt. Selbstverständlich sei es machbar, jede mögliche Variante von Kirchensteuern für juristische Personen noch vertiefter abzuklären und noch mehr Zahlen vorzulegen. Aber: «Irgendwann werdet ihr nicht mehr um den Grundsatzentscheid herumkommen, ob diese Kirchensteuer bleiben oder abgeschafft werden soll», wandte sich Allemann an die Parlamentsmitglieder.

Aktuell können im Kanton Bern juristische Personen – also Unternehmen – nicht auswählen, ob sie Kirchensteuern bezahlen wollen oder nicht. Ein vom Grossen Rat überwiesener Vorstoss möchte dies ändern. Wenn natürliche Personen diese Wahlmöglichkeit hätten, dann sollten sie auch Firmen haben, so ein Argument. 2023 zahlten Unternehmen 41,8 Millionen Franken zuhanden der Kirchen. Der Regierungsrat hatte verschiedene Varianten geprüft, wie Firmen künftig Kirchensteuern entrichten könnten, und legte dem Parlament einen Bericht vor.

Die Kantonsregierung favorisiert das Modell, wonach künftig nur noch Unternehmen mit einem Gewinn von über 700 000 Franken Kirchensteuern zahlen müssten. Für alle anderen Unternehmen wäre die Steuer freiwillig. Die vorberatende Grossratskommission lehnte diesen Vorschlag allerdings ab. Sie will Unternehmen im Kanton Bern nicht von den Kirchensteuern befreien. 

Wir brauchen für die Entscheidung mehr Daten.
Hans Marti, Grossrat «Die Mitte»

Eine freiwillige Steuer sei keine Steuer mehr, sondern eine Spende, argumentierten auch in der gestrigen Debatte die Gegnerinnen und Gegner eines Systemwechsels. Wohin der Wechsel zu einer freiwilligen Abgabe führe, zeige der Kanton Neuenburg, sagte Sarah Gabi Schönenberger für die Fraktion der SP: «Die Einnahmen der Kirche sind rasch eingebrochen.» Davon seien nicht nur Kirchenmitglieder betroffen, sondern alle Menschen, die heute die Angebote der Landeskirche nutzen dürften – unabhängig ihrer Konfession.

Auch für Grossrätin Monika Stampfli, die für die GLP-Fraktion sprach, kommt eine Freiwilligkeit der Kirchensteuer einer Abschaffung gleich. Eine Rückweisung des Geschäfts an die Regierung werde einen «Mehrwert» bringen. «Wir brauchen für die Entscheidung mehr Daten», fand auch Hans Marti für die Mitte-Fraktion und betonte: «Die Arbeit der Kirche für die gesamte Gesellschaft respektieren wir uneingeschränkt.» Auch die SVP-Fraktion mit Sprecher Hans Schori plädierte für eine erneute, «saubere Prüfung» verschiedener Steuer-Varianten.

Die Debatte um die Kirchensteuer für juristische Personen im Kanton Bern geht auf einen Vorstoss der FDP aus dem Jahr 2023 zurück. Sie wurde nun an der Frühjahrssession auf eine weitere Runde geschickt.

Die Landeskirchen werden sich dafür einsetzen, dass ihre Leistungen auch in den weiteren politischen Debatten klar benannt werden.
Aus der Medienmitteilung der Kirchen

Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband reagierten in einer Medienmitteilung: Man nehme zur Kenntins, dass der Grosse Rat den Bericht «Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen» zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen habe. «Die Debatte hat deutlich gemacht, dass die vielfältigen Leistungen der Kirchgemeinden für die Gesellschaft im Kanton Bern anerkannt werden», heisst es in der Mitteilung. 

Kirchgemeinden würden sich täglich in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur engagieren und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern – sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen. 

«Die Landeskirchen werden sich dafür einsetzen, dass diese Leistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung auch in den weiteren politischen Debatten klar benannt und beachtet werden.»