Am 29. März wählen die Bernerinnen und Berner eine neue Kantonsregierung und ein neues Parlament. Der nahende Wahltermin dürfte dazu beigetragen haben, dass in der Frühjahrssession im Berner Rathaus ein Grundsatzentscheid vertagt worden ist: Es ging um die Frage, ob Unternehmen im Kanton Bern künftig noch Kirchensteuern bezahlen müssen.
Mit deutlicher Mehrheit aus bürgerlichen und Mitte-Parteien schickte das Parlament das Geschäft zurück an die Regierung. Sie soll in mehreren Varianten darlegen, welche finanziellen Folgen es für die Arbeit der Landeskirchen hätte, wenn Unternehmen keine Kirchensteuern mehr bezahlen müssten.
Grundsatzentscheid nötig
Aus Sicht der zuständigen Regierungsrätin Evi Allemann (SP) hat dies die Regierung mit dem vorliegenden Bericht bereits ausgeführt. Selbstverständlich sei es machbar, jede mögliche Variante von Kirchensteuern für juristische Personen noch vertiefter abzuklären und noch mehr Zahlen vorzulegen. Aber: «Irgendwann werdet ihr nicht mehr um den Grundsatzentscheid herumkommen, ob diese Kirchensteuer bleiben oder abgeschafft werden soll», wandte sich Allemann an die Parlamentsmitglieder.
Aktuell können im Kanton Bern juristische Personen – also Unternehmen – nicht auswählen, ob sie Kirchensteuern bezahlen wollen oder nicht. Ein vom Grossen Rat überwiesener Vorstoss möchte dies ändern. Wenn natürliche Personen diese Wahlmöglichkeit hätten, dann sollten sie auch Firmen haben, so ein Argument. 2023 zahlten Unternehmen 41,8 Millionen Franken zuhanden der Kirchen. Der Regierungsrat hatte verschiedene Varianten geprüft, wie Firmen künftig Kirchensteuern entrichten könnten, und legte dem Parlament einen Bericht vor.
Die Kantonsregierung favorisiert das Modell, wonach künftig nur noch Unternehmen mit einem Gewinn von über 700 000 Franken Kirchensteuern zahlen müssten. Für alle anderen Unternehmen wäre die Steuer freiwillig. Die vorberatende Grossratskommission lehnte diesen Vorschlag allerdings ab. Sie will Unternehmen im Kanton Bern nicht von den Kirchensteuern befreien.
