Warum unterstützt der Kirchenrat den Gegenvorschlag des Kantonsrats?
Esther Straub: Weil wir ihn für ausgewogen halten. Er respektiert einerseits die Selbstbestimmung von Menschen am Lebensende und trägt andererseits ihrem Schutzbedürfnis Rechnung.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine schwer kranke Frau lebt in einem christlich geführten Altersheim, das assistierten Suizid aus religiösen Gründen ablehnt. Warum soll dieses Heim ihn trotzdem dulden müssen?
Weil das Heim für diese Frau ihr Zuhause ist. Es wäre eine grosse Zumutung, wenn sie dieses Zuhause am Lebensende verlassen müsste, nur weil ihre persönliche Entscheidung nicht mit der Haltung der Institution übereinstimmt. Wichtig ist: Das Heim muss den assistierten Suizid nicht aktiv unterstützen oder gar selber assistieren. Es geht um eine Duldungspflicht. Die betroffene Person soll in ihren Räumlichkeiten von Dritten begleitet werden können.
Das heisst, die Selbstbestimmung der Bewohnerin wiegt in diesem Fall stärker als die religiöse Haltung des Heims?
Wenn es um den persönlichen Entscheid eines urteilsfähigen Menschen am Lebensende geht, ja. Der Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim kann oft nicht völlig frei gewählt werden. Zudem können sich Einstellungen einer Person verändern. Der Kirchenrat unterstützt es deshalb, dass niemand aufgrund des Entscheids zu assistiertem Suizid am Ende des Lebens noch sein Zuhause verlassen muss.
